Internationale
Contergan
Thalidomid
Allianz
Presseerklärung vom 14.01.2011
"Die Conterganstiftung den Conterganopfern"
Die sich zum Jahreswechsel 2010/2011 gegründete Arbeitsgemeinschaft "Conterganopfer-Aufbruch 2011" - bestehend aus den Organisationen:
- Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V. (BCG),
- Contergannetzwerkes Deutschland e.V. (CND),
- Internationale Contergan Thalidomid Allianz (I.C.T.A.),
- Untersuchungsausschusses Conterganverbrechen (U.A.C.),
die zusammen (ausweislich der Urwahl unter den Conterganopfern zum Stiftungsrat der Conterganstiftung) die große Mehrheit der Geschädigten repräsentieren - erklärt folgendes:
Wir fordern das Selbstbestimmungsrecht der Conterganopfer in der Conterganstiftung.
Sowohl der Vorstand, als auch der der Stiftungsrat müssen mehrheitlich mit Contergangeschädigten besetzt werden.
Die im Jahre 1972 gegründete Stiftung verwaltet die Leistungen an die Conterganopfer.
Durch die Mehrheit der Regierungsvertreter im Stiftungsrat haben die Geschädigten nicht im Ansatz eine Chance, ihre Anliegen durchzusetzen. Die allermeisten Anträge werden abgelehnt.
Es ist resignierend: "Bereits der Wunsch, die gewählten und ministeriell bestellten stellvertretenden Opfervertreter im Stiftungsrat wenigstens informatorisch zu den Stiftungsratssitzungen zuzulassen, wurden mit den Stimmen der Regierungsvertreter niedergestimmt", führen die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft aus.
Eine solche Umgangsweise mit den Conterganopfern ist gerade angesichts der staatlichen Mitschuld an dem Conterganskandal unerträglich. Der Staat hat es nicht nur zu seiner Zeit, entgegen Art. 2 Abs. 2 i.V. mit Art. 1 GG, pflichtwidrig unterlassen, adäquate Arzneimittelschutzvorschriften zu erlassen. Der Staat hat zudem nach der Contergankatastrophe einseitig mit Enteignung der damaligen "Contergankinder" zu Gunsten der Firma Grünenthal Partei ergriffen, indem er diese, mitsamt ihren Eigentümern, die Familie Wirtz (mit § 23 Abs. 1 des Errichtungsgesetzes der Conterganstiftung) von allen Ansprüchen ihrer contergangeschädigten Opfer freistellte.
"Das Wenige, was uns hiernach mit den Stiftungsleistungen zugebilligt wird, wollen wir wenigstens selbst verwalten", ist sich die Arbeitsgemeinschaft einig, zumal mit § 10 ContStifG das BMFSFJ ohnehin die Fach- und Rechtsaufsicht hat und damit einen erheblichen Kontroll- und Einflussspielraum auf die Geschehnisse innerhalb der Stiftung hat.
Nach allem was man uns von Seiten der Firma Grünenthal und des Staates angetan hat, verlangen wir heute nach rund 50 Jahren Anerkennung und Respekt den Geschädigten gegenüber, indem man uns in unseren Angelegenheiten als gleichwertige Partner behandelt und uns weitgehende Selbstbestimmung zubilligt.
Die Arbeitsgemeinschaft "Conterganopfer-Aufbruch 2011" kündigt für die nahe Zukunft öffentlichkeitswirksame Aktionen, wie Demonstrationen, an, um diesem berechtigten Anliegen zum Durchbruch zu verhelfen.