Presseerklärung vom 03.01.2011
Conterganopferverbände gründen Arbeitsgemeinschaft
Pünktlich zum Jahreswechsel vereinbarten die Vorsitzenden bzw. Sprecher
- des Bundes Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V. (BCG),
- des CND - Contergannetzwerkes Deutschland e.V.,
- der Internationalen Contergan und Thalidomid Allianz (I.C.T.A.),
- und des Untersuchungsausschusses Conterganverbrechen (U.A.C.),
Udo Herterich (Sprecher der I.C.T.A. / Deutschland), Andreas Meyer (1. Vorsitzender des BCG), Stephan Nuding (Sprecher des U.A.C.) und Christian Stürmer (1.Vorsitzender des CND) die gemeinsamen Eckpunkte zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft.
Die Arbeitsgemeinschaft gibt sich den Namen "Conterganopfer-Aufbruch 2011" und erklärt für das Jahr 2011:
- BCG, CND, I.C.T.A. und U.A.C. repräsentieren gemeinsam die große Mehrheit der Conterganopfer in Deutschland. Dementsprechend hat diese Arbeitsgemeinschaft jede Legitimation im Namen der Betroffenen Verhandlungen zu führen, Stellungnahmen abzugeben oder Vereinbarungen zu treffen. Wir fordern die Bundesregierung, die Grünenthaleigentümer-Familie Wirtz, das Wirtz-Konsortium und den Bundesverband Contergangeschädigter e.V. auf, dieser Tatsache Rechnung zu tragen.
- Die Arbeitsgemeinschaft gibt sich den Namen: "Conterganopfer-Aufbruch 2011". Sie wird durch die Sprecher, bzw. Vorsitzenden der Mitgliedervereine, bzw. Gruppen (im Einstimmigkeitsprinzip) gemeinsam vertreten.
- Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft werden, bei Beibehaltung der Unabhängigkeit der einzelnen Verbände und Gruppen sowie deren Forderungen, miteinander kooperieren. "Wir sind uns einig, dass wir keinen Keil mehr zwischen uns treiben lassen".
- Als gemeinsame Mindestforderung einigte sich die Arbeitsgemeinschaft darauf, dass die Grünenthaleigentümer-Familie Wirtz mit ihrem gesamten Firmenkonsortium und die Bundesrepublik Deutschland in Gesamtschuldnerhaftung (also beide bis zur Erfüllung der gesamten Forderungen der Arbeitsgemeinschaft) so Schadensersatz leisten sollen, wie dies unter normalen zivilrechtlichen (und schon lange öffentlich-rechtlichen) Haftungsmaßstäben üblich ist. Das bedeutet: Vollständiger Ausgleich aller Schäden, insbesondere des Erwerbsschadens (Verlust an Einkommen), Rentenschäden, Gesundheitsschäden etc. und ein entsprechendes Schmerzensgeld.
- Die Arbeitsgemeinschaft "Conterganopfer - Aufbruch 2011" fordert die Bundesregierung, das Wirtz-Konsortium und deren Eigentümerfamilie Wirtz zur sofortigen Aufnahme von Gesprächen auf, die eine gerechte Regelung der berechtigten Ansprüche der Conterganopfer zum Ziel haben.
- Die Arbeitsgemeinschaft fordert die Bundesregierung auf, endlich ihren fürsorglichen Pflichten gegenüber den Conterganopfern nachzukommen und dafür zu sorgen, dass das Wirtz-Konsortium, einschließlich der Firma Grünenthal und ihrer Eigentümer, mit ihrem gesamten Vermögen für den angerichteten Schaden einsteht.
- Die Arbeitsgemeinschaft fordert weiter eine Verschärfung des Arzneimittelgesetzes, insoweit die Herstellung und der Vertrieb von Arzneimitteln an eine gesetzliche Bedingung der Zuverlässigkeit geknüpft wird, die entfällt, wenn das entsprechende Unternehmen nicht von ihm angerichtete Schäden ausgleicht. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erklären hierzu: "Es ist unerträglich, dass Pharma-Unternehmen ,wenn sie Schäden angerichtet haben, einfach weitermachen wie zuvor! Das ist gegenüber möglicherweise weiteren Opfern eine nicht zu akzeptierende Regelungslücke des Gesetzgebers. Verantwortungslosen pharmazeutischen Unternehmen gehört 'das Handwerk gelegt'!"